Armin Reitz |
Über diese Vorsorgemaßnahmen gab es heute im Gemeindehaus der Evangelischen Friedenskirchengemeinde zu Wiesmoor einen aufklärenden Vortrag von Pastor im Ruhestand und Hospizgruppenleiter und Ausbilder Armin Reitz.
Trotz der ungewöhnlichen Hitze hatten viele an diesem Thema interessierte Wiesmoorer den Weg ins Gemeindehaus gefunden.
Pastor i.R. Armin Reitz begrüßte die Anwesenden und erläuterte im Rahmen einer Präsentation die Grundlagen einer Patientenvorsorgemaßnahme.
Punkt 1 erläuterte die drei notwendigen Erklärungen der Patientenvorsorge:
Besonders herausgestellt wurde im Vortrag, dass volljährige Personen nicht automatisch durch Angehörige, wie z.B. Ehepartner oder Kinder, rechtsverbindlich vertreten werden können.
Um also durch Personen des eigenen Vertrauens vertreten werden zu können, bedarf es einer vorher erstellten Vollmacht - ansonsten wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Das kann, muss aber nicht unbedingt, ein naher Angehöriger sein.
Die getroffenen Entscheidungen müssen natürlich bekannt sein. Sollte keine notariellen Willensbekundungen hinterlegt sein, sei empfehlenswert, die in wesentlichen Teilen, wie Name, Vornahme, Datum, Wohnort, Telefon- und / oder Faxnummer, ggf. Email-Adresse, handschriftlich verfassten Entscheidungen beim zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen.
Dazu wurden entsprechende Praxistipps mitgeteilt.
Die Patientenverfügung müsse unbedingt folgende Angaben enthalten, wurde mittels Merkzettel vermittelt:
Der Merkzettel zu dieser Aufgabe sah so aus:
Die anwesenden Besuchern dieser Veranstaltung, die für Pflegedienst- oder Hospizmitarbeiter(innenj) als Fortbildungsmaßnahme anerkannt und für alle Teilnehmer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wird, mögen eine gute Umsetzung der vermittelten Vorsorgegedanken gelingen!
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