Donnerstag, 12. Mai 2022

Veranstaltung der SPD: Sterben leicht gemacht!

Die Arbeitsgemeinschaft 60 + in der SPD greift regelmässig Themen von bedeutenden Auswirkungen auf die Volksgemeinschaft auf - hier jetzt: Beendigung des eigene Lebens - Suizid - Selbstötung.
Dabei geht es um eine planmässige Beendigung eines von Schmerz und Aussichtlosigkeit geprägten Lebens, dem - wie in anderenn europäischen Ländern - ein gesetzeskonformer Raum gegeben werden soll:

Einladung: "Sterben leicht gemacht? Eigenverantwortung am Ende des Lebens" am 23. Mai 2022

"Sterben leicht gemacht? Eigenverantwortung am Ende des Lebens" am 23. Mai 2022
im Bundestag geht es hoch her – drei Vorschläge konkurrieren, wie die ethischen Grundsatzfragen über Leben und Tod zu beantworten sind:
  • In den eher weltlichen Varianten: Selbstbestimmt, mit oder ohne Beratung und auf Rezept (Medikament) im Betäubungsmittelgesetz oder
  • in der kirchlichen Variante im Strafgesetzbuch, mit dem grundsätzlichen Verbot der Selbsttötung, aber gewissen Ausnahmen.
Der 2015 eingeführte § 217 StGB, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellte, ist jedenfalls verfassungswidrig und das Bundesverfassungsgericht hat 2020 eine Reihe von Kriterien aufgestellt, wie der Gesetzgeber in Zukunft mit der Entscheidungsfreiheit der Menschen umzugehen hat – auch wenn es darum geht, wann und warum sie aus dem Leben scheiden wollen.

Solche Regelungen sind nicht einfach zu treffen. Die Argumente, die zu beachtenden Werte und die unterschiedlichen Weltanschauungen und Glaubensfragen entwickeln sich nicht an parteipolitischen Grenzen. Es sind Gewissensfragen, die sich den Abgeordneten bei der Gesetzgebung stellen: Kann man, muss man die Entscheidung über Leben und Tod jedem und jeder einzelnen überlassen? Muss man per Gesetz festlegen, wann diese Entscheidung, die ja sehr endgültig sein wird, ernst gemeint ist und wie kann diese Feststellung getroffen werden? Wer darf beim Sterben wie behilflich sein?

Diese sehr grundsätzlichen Fragen wollen wir am Tag des Grundgesetzes – verkündet am 23. Mail 1949 – mit Euch und Ihnen gemeinsam diskutieren. Grundrechte, Freiheitsrechte, die Entscheidungsfreiheit der Einzelnen einerseits und die Verpflichtung des Staates andererseits, Leben zu schützen und zu verhindern, dass Menschen in den Tod getrieben werden, müssen uns beschäftigen. Wir führen in die Eckpunkte des Urteils des BVerfG ein und lassen uns von Vertreter*innen der drei vorliegenden Modelle ihre Entwürfe erläutern. Dann erwarten wir eine spannende Diskussion.
Programm:

19:30 Uhr
Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der AsJ
Begrüßung und Einführung
Heike Baehrens, MdB (angefragt):
Der Entwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“
Helge Lindh, MdB:
Der Entwurf eines „Gesetzes zu Suizidhilfe“
Dr. Nina Scheer, MdB:
Der Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“

Moderation: Lothar Binding, Vorsitzender der AG SPD 60 plus

20:15 Uhr
Diskussion mit den Online-Teilnehmer:innen

21:00 Uhr
Lothar Binding: Schlusswort

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Die Veranstaltung findet in Kooperation der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) und der Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus statt. Die Veranstaltung führen wir Online durch und die Einwahldaten versenden wir rechtzeitig vor der Veranstaltung.
Viele Grüße

Harald Baumann-Hasske (AsJ) und Lothar Binding (SPD 60 plus)
Impressum:
Arbeitsgemeinschaften AsJ und SPD 60 plus
Verantwortlich: Harald Baumann-Hasske (AsJ) und Lothar Binding (SPD 60 plus)
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstr. 141
10963 Berlin



 

2 Kommentare:



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