Die Arbeitsgemeinschaft 60 + in der SPD greift regelmässig Themen von bedeutenden Auswirkungen auf die Volksgemeinschaft auf - hier jetzt: Beendigung des eigene Lebens - Suizid - Selbstötung.
Dabei geht es um eine planmässige Beendigung eines von Schmerz und Aussichtlosigkeit geprägten Lebens, dem - wie in anderenn europäischen Ländern - ein gesetzeskonformer Raum gegeben werden soll:
"Sterben leicht gemacht? Eigenverantwortung am Ende des Lebens" am 23. Mai 2022
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im
Bundestag geht es hoch her – drei Vorschläge konkurrieren, wie die
ethischen Grundsatzfragen über Leben und Tod zu beantworten sind:
- In
den eher weltlichen Varianten: Selbstbestimmt, mit oder ohne Beratung
und auf Rezept (Medikament) im Betäubungsmittelgesetz oder
- in der kirchlichen Variante im Strafgesetzbuch, mit dem grundsätzlichen Verbot der Selbsttötung, aber gewissen Ausnahmen.
Der
2015 eingeführte § 217 StGB, der die „geschäftsmäßige Förderung der
Selbsttötung“ unter Strafe stellte, ist jedenfalls verfassungswidrig und
das Bundesverfassungsgericht hat 2020 eine Reihe von Kriterien
aufgestellt, wie der Gesetzgeber in Zukunft mit der
Entscheidungsfreiheit der Menschen umzugehen hat – auch wenn es darum
geht, wann und warum sie aus dem Leben scheiden wollen.
Solche
Regelungen sind nicht einfach zu treffen. Die Argumente, die zu
beachtenden Werte und die unterschiedlichen Weltanschauungen und
Glaubensfragen entwickeln sich nicht an parteipolitischen Grenzen. Es
sind Gewissensfragen, die sich den Abgeordneten bei der Gesetzgebung
stellen: Kann man, muss man die Entscheidung über Leben und Tod jedem
und jeder einzelnen überlassen? Muss man per Gesetz festlegen, wann
diese Entscheidung, die ja sehr endgültig sein wird, ernst gemeint ist
und wie kann diese Feststellung getroffen werden? Wer darf beim Sterben
wie behilflich sein?
Diese sehr grundsätzlichen Fragen wollen wir
am Tag des Grundgesetzes – verkündet am 23. Mail 1949 – mit Euch und
Ihnen gemeinsam diskutieren. Grundrechte, Freiheitsrechte, die
Entscheidungsfreiheit der Einzelnen einerseits und die Verpflichtung des
Staates andererseits, Leben zu schützen und zu verhindern, dass
Menschen in den Tod getrieben werden, müssen uns beschäftigen. Wir
führen in die Eckpunkte des Urteils des BVerfG ein und lassen uns von
Vertreter*innen der drei vorliegenden Modelle ihre Entwürfe erläutern.
Dann erwarten wir eine spannende Diskussion. |
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Programm:
19:30 Uhr Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der AsJ Begrüßung und Einführung Heike Baehrens, MdB (angefragt): Der
Entwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und
zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur
Selbsttötung“ Helge Lindh, MdB: Der Entwurf eines „Gesetzes zu Suizidhilfe“ Dr. Nina Scheer, MdB: Der Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“
Moderation: Lothar Binding, Vorsitzender der AG SPD 60 plus
20:15 Uhr Diskussion mit den Online-Teilnehmer:innen
21:00 Uhr Lothar Binding: Schlusswort
- - - Die
Veranstaltung findet in Kooperation der Arbeitsgemeinschaft
sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) und der
Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus statt. Die Veranstaltung führen wir
Online durch und die Einwahldaten versenden wir rechtzeitig vor der
Veranstaltung. |
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Viele Grüße
Harald Baumann-Hasske (AsJ) und Lothar Binding (SPD 60 plus)
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Impressum:
Arbeitsgemeinschaften AsJ und SPD 60 plus
Verantwortlich: Harald Baumann-Hasske (AsJ) und Lothar Binding (SPD 60 plus)
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstr. 141
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