Mittwoch, 9. April 2014

Baudenkmal - Denkmalschutz

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege veröffentlichte im August 2006 ein Verzeichnis der Kulturdenkmale Teil I,1: Baudenkmale (gem. § 3 Abs. 2 und 3 NDSWchG), die Gegenstand der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind.

Für den Landkreis Aurich, Gemeinde Wiesmoor (in der dortigen Datenbank war die Stadt Wiesmoor offensichtlich noch nicht als solche geführt), wurde an Hauptstraße 48 ein Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Gulfhaus als traufständiger Rohziegelbau unter Halbwalmdach, Wi-Giebel mit rundbogigen Fenstern aufgeführt. Im Wohnteil originale 8-teilige Schiebefenster mit Holzrahmung. Um 1860.
Wesentliche schutzbegründende Bedeutung: Einfluss auf das Straßenbild.


Gulfhaus Wiesederfehn, Hauptstr. 48, Foto vom 7.4.2009

Leider war der Denkmalschutz nur auf dem Papier vorhanden. Das unbewohnte und unbeheizte Haus war der Witterung schutzlos ausgeliefert und im Lauf der Jahre wurde die Bausubstanz immer schlechter. Fünf Jahre später kam es dann zu einem partiellen Einsturz - das Haus sieht jetzt so aus:

Kolonistenhaus Wiesederfehn, Foto vom 2.4.2014

Kolonistenhaus Wiesederfehn - Denkmal ohne Schutz
Hier zerfällt eines der ältesten Wiesmoorer Häuser, das lange vor der Nutzbarmachung und Besiedlung des Wiesmoors erstellt wurde! Ein Schutz des Denkmals war offensichtlich nicht möglich. So sei ihm hiermit zumindest ein virtuelles Denkmal gesetzt!





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen